Erwerbseinkünfte

Erwerbseinkünfte
1. Begriff: Öffentliche E. sind  öffentliche Einnahmen, die die öffentliche Hand infolge einer Beteiligung an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung im Marktprozess erzielt, ohne dass sie, wie bei  Abgaben, hoheitliche Gewalt einsetzt. Einnahmen können als E. bezeichnet werden, unabhängig von Organisation, Rechtsform, Zweck der Einnahmenerzielung und Marktposition der öffentlichen Hand.
- Beispiele: Erlöse aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen der öffentlichen Unternehmen, Zinsen aus der Kreditvergabe durch die öffentliche Verwaltung. E. werden erzielt von Regiebetrieben, Eigenbetrieben, Kapitalgesellschaften im öffentlichen Eigentum.
- 2. Abgrenzung: Eine saubere Trennung zwischen öffentlichen E. und  Gebühren bzw.  Beiträgen ist oftmals schwierig, z.B. in der Wasserversorgung.
- 3. Beurteilung: Probleme hinsichtlich der  Wirtschaftsordnung ergeben sich durch die Monopolstellung von öffentlichen Unternehmen wie auch durch die mit dem öffentlichen Eigentum verbundene Verfügungsmacht in bestimmten Wirtschaftsbereichen. Auch in einer Wirtschaftsordnung mit grundsätzlich privatem Eigentum an den Produktionsmitteln existieren Sektoren mit öffentlicher Beteiligung (Energiewirtschaft, Urproduktion, Verkehrswirtschaft, Kommunikation, Bankwesen). Ein hoher Anteil öffentlicher E. an den Gesamteinnahmen bringt solche Problematiken deutlich zum Vorschein.

Lexikon der Economics. 2013.

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